Donnerstag, März 12, 2009
Alles im ARGEn reloaded
Jedesmal, wenn die Düsseldorfer ARGE mir einen Brief schickt, habe ich inzwischen schon Schaum vorm Mund. Weil schon vor dem Lesen klar ist, dass sie es auch diesmal wieder nicht auf die Reihe gekriegt haben, eine meinen tatsächlichen Verhältnissen sowie den eingereichten Unterlagen entsprechende Entscheidung zu treffen. Seit letztem August überweist mir diese Behörde monatlich etwa 150 Euro weniger als mir eigentlich zustehen würden. Weil sie immer noch ein Nebeneinkommen in einer Höhe anrechnet, die meinem durchschnittlichen Einkommen in den Monaten April bis Juli 2008 entspricht. Dass ich seitdem leider wesentlich weniger Einnahmen erziele, habe ich denen schon mindestens ein halbes Dutzend Mal mitgeteilt; ich reiche ja auch jede Honorarabrechnung ein, die ich bekomme. Natürlich habe ich auch in den beiden Weiterbewilligungsanträgen, die ich seitdem stellen musste, jeweils mein aktuelles Einkommen als Selbsteinschätzung für den neuen Bewilligungszeitraum angegeben. Diese Aufstellungen, die man da erstellen muss, schmeißen die anscheinend gleich in den Papierkorb. Ansonsten wäre mir unverständlich, wieso sie dann trotzdem ein doppelt so hohes Einkommen ansetzen als in meiner Selbsteinschätzung drinsteht.
Damit hört die Unfähigkeit aber noch nicht auf: Gegen den letzten Weiterbewilligungsbescheid habe ich dann erst einmal Widerspruch eingelegt. Der wurde aber nie bearbeitet. Als ich mal bei der ARGE war, sagte man mir, von einem Widerspruch stünde nichts im Computersystem. Gestern bekam ich meinen Bescheid für den neuen Bewilligungszeitraum. Und? Richtig: Als Einkommen wird wieder genau derselbe Betrag angerechnet, den sie seit einem Dreivierteljahr anrechnen und der genauso lange schon 100 Prozent zu hoch ist. Diesmal habe ich den Widerspruch gleich in Kopie an meinen Anwalt geschickt. Da diese Behörde nicht in der Lage zu sein scheint, eingechickte Unterlagen von der Poststelle im Erdgeschoss an die zuständige Stelle im ersten oder zweiten Stock weiterzuleiten. Da kommt nämlich grundsätzlich nur jedes zweite Schreiben an. Vielleicht hat der Poststellenmensch auch keinen Bock, und schmeißt die Briefe gleich in den Müll. Natürlich erst, nachdem er dem Briefträger den Empfang bestätigt hat, da ich ja alles nur noch per Einschreiben mit Rückschein sende.
Die ARGE Düsseldorf ist ein Musterbeispiel dafür, wie man als (hilfsbedürftiger) Bürger von einer Behörde entrechtet werden kann. Was habe ich davon, wenn im SGB bestimmte Verfahrensvorschriften festgelegt sind, die ausführende Behörde vor Ort aber nicht in der Lage ist, diese auch anzuwenden? Da kann ich auch genauso gut in einem Unrechtsstaat leben, denn das Ergebnis ist das Gleiche.
Ich würde im Übrigen jedem, der ALG II beantragt, inzwischen raten, entweder gar nicht nebenbei zu arbeiten oder dies nicht bei der ARGE anzugeben. In beiden Fällen hätte ich nämlich monatlich mehr Geld auf dem Konto als so, wo ich versuche, alles entsprechend des Gesetzes anzugeben.
ich kenne inzwischen mehrere leute, die alle unterlagen an die arge nur noch persönlich ebenda abgeben... und die haben dann gleich ein zusäzliches blatt dabei (mit inhaltsangabe, und dem vermerk "am soundsovielten" abgegeben), da lassen sie sich dann den empfang bestätigen.
ansonsten ging es mir eine ganze weile genauso... der nebenverdienst sank signifikant, vorläufig angerechnet wurde jedoch der jemals erreichte maximalverdienst. ein hinweis im verlängerungsantrag fruchtete auch nichts, aber ein gutes halbes jahr später wurde dann auch die berechnungsgrundlage angepasst...
zur ehrenrettung unserer arge muss ich allerdings anmerken, dass regelmässig zwei wochen nach einreichen der aktuellen nebenverdienstabrechnung das restliche geld überwiesen wurde. die gut 300 euros wurden halt auf zweimal überwiesen... die rennerei war zwar lästig, hatte aber in dem sinn keine anderen negativen folgen für mich.
nebenverdienste zu verschweigen endet allerdings ruckzuck mit einer eingetragenen vorstrafe und schafft zusätzlich noch viel mehr probleme... ein "no go"
@steste
Die ARGE Düsseldorf beachtet eingereichte Honorarabrechnungen meist überhaupt nicht, d.h. sie passt dann auch nicht den Auszahlungsbetrag für den entsprechenden Monat nach oben an, wenn das erzielte Einkommen wesentlich niedriger war als sie vorher annahm. Insofern kann man sich auch gleich sparen, da überhaupt noch irgendwas einzureichen und gleich vor Gericht gehen. Aber das geht ja auch wieder nicht, da man erst einmal einen Widerspruchsbescheid bräuchte, gegen den man klagen kann. Fazit: So wie die hiesige ARGE handelt, ist es fast unmöglich, sein Recht zu bekommen.

