Dienstag, August 18, 2009
Die ARGE (XXI)
Auf den versprochenen Anruf der ARGE zu warten, war natürlich ähnlich erfolgversprechend wie das Warten in dem berühmten Stück von Beckett. Die Vorgesetzte rief erwartungsgemäß nicht an. Also fuhr ich am nächsten Vormittag wieder zur ARGE, ließ mich einige Male hin und her schicken, um der Teamleiterin schließlich die Zusage abzutrotzen, jetzt endlich eine Abschlagzahlung zu bekommen. Danach wartete ich noch einmal eine Stunde, bis die Sachbearbeiterin Zeit hatte und hörte dann vom Gang aus zu, wie diese und ihre Zimmernachbarin versuchten, das Computerprogramm zu bewältigen („Wo muss ich das denn eintragen?“ – „Hier.“ – „Das nimmt er aber nicht.“ ).
Letztendlich händigte die Mitarbeiterin mir dann einen Abschlag in Höhe von unglaublichen 150 Euro aus. In Worten: EINHUNDERTFÜNFZIG! Nach DREI MONATEN! Mit einem anrechenbaren Einkommen von durchschnittlich etwa 200 Euro seit Antragstellung! (Wobei die da ja gar nicht wussten, was Honorare überhaupt sind. "Bekommen Sie den Betrag jetzt regelmäßig?" - "Das hängt davon ab, wie viel ich schreibe." - "Aha." ) Auf meine Frage, wovon ich denn bitte die letzten drei Monatsmieten hätte zahlen sollen, bekam ich die Antwort, ich hätte die ja wohl gezahlt, also hätte ich ja irgendwo Geld herbekommen haben müssen, also wäre ich ja faktisch gar nicht hilfsbedürftig gewesen oder jedenfalls nicht in der Lage, das nachzuweisen.
Immer am ersten des Monats standen einige Leute von der Arbeitsloseninitiative, einer Selbsthilfegruppe, nicht zu verwechseln mir der Arbeitslosenberatung der städtischen Zukunftswerkstatt, vor dem Amt und boten einen Begleitservice durchs Haus an, damit man einen Zeugen hatte, wenn die Mitarbeiter einen über den Tisch ziehen wollten. Das hatte ich diesmal auch in Anspruch genommen. Der Begleiter erzählte mir auch von der Möglichkeit, beim Sozialgericht gegen die Untätigkeit der ARGE vorzugehen, was er schon durchgezogen hatte. Er berichtete auch von einem seiner Bekannten, Mitte 30, den ein ARGE-Mitarbeiter gefragt hatte, was wolle er denn eine eigene Wohnung finanziert haben, er könnte doch weiter bei seinen Eltern wohnen. Ich gab der ARGE nun in Gedanken noch eine Frist von zwei Wochen, meinen Antrag zu bewilligen, bevor ich einen Anwalt aufsuchen wollte.
Fortsetzung folgt

