Mittwoch, August 26, 2009

Die ARGE (XXIII)

Frage drei Leute, was das sinnvollste Vorgehen bei Untätigkeit der ARGE ist, und du wirst drei verschiedene Antworten bekommen. Am Tag nach meinem kafkaesken Erlebnis beim Anwalt ging ich zur Arbeitslosenberatung, um sie nach einem fähigeren Anwalt zu fragen. Der ehrenamtliche Mitarbeiter dort meinte jedoch, mit Anwälten hätten sie nur schlechte Erfahrungen gemacht. Eine Klage könnte man notfalls auch selbst formulieren. Außerdem bringe ein Eilantrag beim Sozialgericht im Moment sowieso nichts, weil ich dazu erst mal mit meinem Konto in den Miesen sein müsste. Ich hätte also zwei Wochen vorher, statt mich mit der ARGE rumzuärgern, um 150 Euro Abschlag zu bekommen, lieber da schon den Eilantrag beim Gericht stellen sollen. Dass das Gericht natürlich auch wieder einen Monat oder länger brauchen würde, um über den Eilantrag zu entscheiden, spielte wohl keine Rolle, da müsste man halt so lange sein Konto immer weiter überziehen. Ich konnte zwar jetzt schon absehen, dass ich bei weiterer Untätigkeit der Behörde spätestens nach zwei Wochen wieder in den Miesen sein würde, aber das zählte anscheinend für das Gericht nicht. Denen müsste ich ja plausibel machen, dass ich zum Zeitpunkt des Eilantrags schon kein Geld mehr hätte. Absurd.

Der Rat des Ehrenamtlers war dann: „Gehen Sie nochmal zur ARGE und da direkt zum Beschwerdemanagement.“ Leider beging ich den Fehler, diesem Rat zu folgen. Was für einen Sinn eine Stelle für Beschwerden haben soll, wenn diese einen dann an die zuständige Fallkoordinatorin zurückverweist, nicht ohne den Hinweis, man müsse, um diese zu sprechen, erst einmal eine Wartemarke ziehen, weiß ich auch nicht. Also verbrachte ich mal wieder zwei Stunden sinnlos in der Wartezone. Nachdem meine Nummer endlich aufgerufen worden war, fragte mich die Mitarbeiterin am Empfang in aller Dreistigkeit: „Was genau wollen Sie denn jetzt eigentlich?“ (Es war übrigens dieselbe „Dame“, die mich am Tag meiner Antragstellung nach der Umzugsgenehmigung der Mainzer ARGE gefragt hatte. Empathie schien für diese Person ein unbekanntes Gefühl zu sein.)

Diesmal war es soweit und mir platzte der Kragen. Gemeinhin gelte ich im Bekanntenkreis als sehr ruhiger bis fast schon phlegmatischer Mensch. Nun schrie ich die Frau an: „Einen Ablehnungsbescheid will ich, damit ich endlich dagegen beim Sozialgericht klagen kann!“ Dazu schlug ich mit der Faust auf die Theke. „Das kann doch wohl alles nicht wahr sein, wie Sie mir hier systematisch mein Recht vorenthalten!“, brüllte ich weiter. Mittlerweile waren zwei Menschen vom Sicherheitspersonal zu mir gekommen, die immer im Eingangsbereich herum standen, um dafür zu sorgen, dass auch ja kein Kunde unberechtigterweise zu seinem zuständigen Sachbearbeiter vordringen konnte. Während ich weiter auf die Security-Leute einredete, sagte mir die Mitarbeiterin hinter der Theke zu, meine Teamleiterin käme gleich herunter.

Diese konnte mir dann aber auch nur sagen, dass mein „Vorgang“ jetzt bei irgendeiner anderen Stelle läge. Ihre Abteilung hätte längst entschieden, und ich sollte diese ominöse Frau anrufen, die jetzt nur noch den Bescheid erstellen müsste oder was auch immer da noch zu tun war, bevor ich endlich meinen Bescheid und mein Geld bekommen würde. Natürlich ging auch diese Frau später nicht ans Telefon.

Fortsetzung folgt

geschrieben von herrhase ( Allgemein ) :: Kommentare (0) :: Permalink :: Trackbacks (0)

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