Donnerstag, August 27, 2009

Die ARGE (XXIV)

Meine Internetrecherchen, wie denn nun eine Klageschrift fürs Sozialgericht aussehen musste, hatten ergeben, dass man eine Untätigkeitsklage erst einreichen konnte, wenn nach sechs Monaten noch kein Verwaltungsakt erfolgt war. Mit anderen Worten: Erst wenn man nach einem halben Jahr immer noch keinen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen hat, kann man vor Gericht die Erteilung eines solchen Bescheids einklagen. Bis dahin ist man entweder längst obdachlos oder muss das Gericht mit Eilanträgen bombardieren, um die ARGE zumindest zur Zahlung angemessener Abschlagzahlungen zu zwingen. Die Bezeichnung Sozialstaat führt sich bei einer solchen Gesetzgebung ad absurdum.


Zum Glück war einer meiner Freunde mit einem Anwalt befreundet, der sich in einer Nachbarstadt auf Streitfälle mit der ARGE spezialisiert hatte. Dieser stellte dann für mich einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Düsseldorfer Sozialgericht. Die ARGE sollte dazu verpflichtet werden, mir bis zur endgültigen Entscheidung monatlich einen angemessenen Abschlag von 500 Euro zu zahlen. Und siehe da: Kurz darauf lag der rückwirkende Bewilligungsbescheid der ARGE in meinem Briefkasten. Zufälligerweise trug dieser exakt das Datum des Tages, an dem mein Anwalt per Fax den Eilantrag beim Sozialgericht gestellt hatte. Daraufhin hätte dann gleich die ARGE beim Gericht angerufen, um mitzuteilen, sie sei doch gerade dabei gewesen, den Bescheid zu verschicken, erzählte mir der Anwalt am Telefon. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...


Seitdem ich den Antrag bei der ARGE gestellt hatte, waren ziemlich genau vier Monate vergangen. Hätte meine Mutter mir in dieser Zeit nicht immer wieder Geld geliehen, wäre ich wohl schon längst aus meiner Wohnung geflogen. Ganz abgesehen davon, dass ich auch alle anderen Rechnungen nicht hätte bezahlen können. In Deutschland scheint es nur noch möglich zu sein, sein Recht gegenüber staatlichen Behörden auch durchzusetzen, wenn man sich einen fähigen Anwalt leisten kann. Der dann die Behörde zwingt, das zu tun, was ihre ureigene Aufgabe ist: Menschen davor zu schützen, ins wirtschaftliche Nichts abzustürzen. Schröder, Hartz und Konsorten haben wirklich geschafft, was nicht einmal Helmut Kohl angestrebt hatte: den Sozialstaat zu einem Almosenstaat zu machen.

Fortsetzung folgt

geschrieben von herrhase ( Allgemein ) :: Kommentare (0) :: Permalink :: Trackbacks (0)

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